Roßbergweg 13, Nordseite (Foto: Mareike Göddel, LfDH)
Roßbergweg 13, Nordseite_Tafel (Foto: Mareike Göddel, LfDH)
Roßbergweg 13, Nordseite_Eingang (Foto: Mareike Göddel, LfDH)
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Roßdorf
  • Roßbergweg 13
Kath. Kirche ''Verklärung Christi''
Flur: 8
Flurstück: 446

Die nach dem Zweiten Weltkrieg durch die große Zahl der Zuwanderer wachsende katholische Gemeinde, die als Tochtergemeinde von Groß-Zimmern bald zu groß wurde, betrieb unter Pfarrer Dr. Hans Albert Reul mit dem Ankauf mehrerer Grundstücke den Bau einer eigenen katholischen Kirche für Roßdorf und Gundernhausen. Nach dem Spatenstich im Jahr 1960 entstand nach Plänen des Architekten Josef Leibl bis 1962 in modernen Formen auf dreieckigem Grundriss, gedacht als Sinnbild der Heiligen Dreifaltigkeit, ein ungewöhnlich gestaltetes Gotteshaus. Die breite Eingangsfassade ist vollkommen symmetrisch mit mittigem, horizontal verdachtem Zugang gestaltet. Der Innenraum wirkt durch die dunkelbraune holzgetäfelte Decke, die sich zentral im Kirchenraum absenkt und sich in sechs dreieckigen Segmenten sternförmig zu den weiß verputzten Wänden hin öffnet wie ein Zelt. Die wandhohen Lichtbänder durchfluten den Chorraum gegenüber dem Haupteingang regelrecht mit Licht. Die bunten Betonglasfenster um das Hauptportal wurden nach einem Entwurf von Hans Günter Schmidt aus Baiersbronn von der Firma Derix, Rottweil, gefertigt. 1998-2000 wird eine Werktagskapelle an die Kirche angebaut. Der im Kreisgebiet einzigartige Kirchenbau ist in seinem Kernbau einschließlich des gesondert errichteten Turms aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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