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Das zweigeschossige, giebelständige Fachwerkhaus steht an städtebaulich exponierter Stelle, an der sich am östlichen Ende der Ortslage die von Groß-Zimmern kommende Straße in die Nordhäuser und die Hauptstraße gabelt. Es schiebt sich von Norden in den Straßenraum. Es handelt sich um das ehemalige Gasthaus „Zum Linden-Hof“, das heute in zwei Wohnbereiche geteilt ist, was sich an der Fassadengestaltung widerspiegelt. Während der straßenseitige Teil des zweigeschossigen Gebäudes eine historische Holzverschindelung aufweist, die den leichten Geschossüberstand dokumentiert, zeigt der rückwärtige Teil eine Verkleidung aus Faserzementplatten. Der traufseitige Eingang, der an der Westseite über eine Freitreppe erschlossen wird, ist ebenso erhalten wie der Teilwalm des Daches und die historischen Fensteröffnungen. Das stattliche barocke Fachwerkhaus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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