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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Roßdorf
Gundernhausen
  • Hauptstraße 63
Ehem. "Bergsträßer Hof"
Flur: 2
Flurstück: 50/7

Das stattliche, im Erdgeschoss massiv, im Obergeschoss in Fachwerk um 1780 errichtete Gebäude wurde in der Zeit zwischen 1800 und 1925 als Gasthaus „Bergsträßer Hof“ genutzt, zwischenzeitlich ab 1815 auch kurzzeitig als Revierförsterei. Das zweigeschossige Gebäude ist im Erdgeschoss verputzt und zeigt eine Sandsteinverblendung des Kellersockels sowie Sandsteineinfassungen an Fenstern und Türen. Das Fachwerkgefüge des Obergeschosses bleibt schmucklos und weist neben dicht gestellten Ständern wenige geschosshohe Streben an Eck- und Bundständern auf. Neben den Gebälkzonen der Giebelfassade ist das aufwändig gestaltete, am Giebel verkröpfte Traufgesims mit Klötzchenfries zu erwähnen. An die nordöstliche Traufseite wurde im 19. Jh. ein eingeschossiger Anbau angefügt, der mit einem großen, rundbogig abschließenden Fenster und einem Stufengiebel ausgestattet ist. Dieser entstand vermutlich als Erweiterung des Gastraumes, zeitgleich mit der Schaffung einer Türöffnung an der östlichen Gebäudekante des Haupthauses. Beide Gebäudeteile sind aufgrund ihrer ortshistorischen Bedeutung aus geschichtlichen sowie aus städtebaulichen Gründen geschützt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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