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Das dominant den Straßenraum prägende Gebäude zeigt eine asymmetrisch gestaltete, vierzonige Fassade, die durch abwechselnd trauf- und giebelständige Mansarddächer geprägt wird. Der außermittig gelegene Torbogen, der rundbogig überfangen ist, teilt das Erdgeschoss in zwei Bereiche. Nordöstlich zeigt sich eine regelmäßige Gestaltung durch zwei Fenster über einer brüstungshohen Sandsteinquaderung und axial darüber angeordnete Gauben im traufseitigen Mansarddach. Das Tor wird von einem hohen Giebel mit Fußwalm, Dreiecksvergiebelung und dreiteiligem Fensterband überhöht. Südwestlich schließt sich ein traufständiger Abschnitt mit Doppelfenster und Zwillingsdachgaube an, sowie ein das Gebäude abschließendes Bauteil, das durch einen zum Fenster verkleinerten Eingangsbereich mit Sandsteinumrahmung und dem mit Zwillingsfenster und Fußwalm gestalteten Giebel auffällt. Das weitgehend unveränderte, im dörflichen Umfeld ungewöhnliche Gebäude ist aufgrund seiner aufwändigen Gestaltung aus künstlerischen sowie aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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