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Die Hofanlage, bestehend aus einem zweigeschossigen Wohnhaus und einer großen Scheune wurde 1713 bis 1718 als Pfarrhof erbaut und als solcher bis 1904 genutzt. Im Anschluss war es Firmensitz der Likör- und Weinhandlung Georg Palmy II., seit 2004, in gemeindlichem Besitz, steht es als Jugendzentrum zur Verfügung. Das barocke Fachwerkgebäude ist weitgehend unverändert erhalten und zeigt unter seinem vollständigen Verputz deutliche Geschossüberstände und die bauzeitlichen Fensterpositionen, was auf ein unverändertes Fachwerkgefüge schließen lässt. Das über einem niederen Sockel errichtete, traufseitig erschlossene und von einem hohen Satteldach mit Halbwalm abgeschlossene Wohngebäude ist einschließlich der schmiedeeisernen Toranlage aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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