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Kleines eingeschossiges Gebäude an der Abzweigung zur Waldstraße. Das als Fachwerkbau auf annähernd quadratischem Grundriss errichtete Gebäude ist vollständig verputzt und wird von einem flach geneigten Pyramidendach abgeschlossen. Es zeigt straßenseitig eine Eingangstür und ein querrechteckiges Fenster, das von einem dreiteiligen hölzernen Fensterladen verschlossen wird. Das um 1949 als kleiner Ladenbau errichtete Gebäude wurde bis 1960 als Lebensmittelgeschäft, anschließend als Sparkassenfiliale genutzt und zeigt bis heute einen entsprechenden Schriftzug. Das Gebäude hat hohen ortsgeschichtlichen Wert und ist somit aus geschichtlichen Gründen geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |