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Der Wasserhochbehälter aus dem mittleren 20. Jahrhundert befindet sich unweit des historischen Wasserbehälters von 1908. Der 1965 errichtete Bau zeigt sich in den architektonischen Formen seiner Bauzeit und ist als halbrund aus dem Gelände hervortretender Bau mit flachem, deutlich auskragendem Betondach errichtet. Der vollständig mit orangefarbenen Fliesen bekleidete Baukörper verzichtet auf Schmuckformen und wird ausschließlich durch die mittig angeordnete Eingangstür sowie durch ein unter dem Dach zurückversetzt liegendes Fensterband gegliedert. Dieses besteht aus Glasbausteinen, die zu Rechtecken gruppiert und von Betonpfeilern rhythmisiert werden. Das den architektonischen Formen seiner Entstehungszeit folgende Gebäude ist aus technischen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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