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Die winkelförmige Hofanlage stellt einen Rest der früheren Kirchenkranzbebauung dar. Das mit der rückwärtigen Traufseite zum Kirchhof stehende und über hohem Wirtschaftssockel errichtete Wohnhaus ist im Wesentlichen verputzt, der freiliegende Südgiebel zeigt noch kräftig ausgebildete Mann-Figuren ohne Halsriegel. Als entsprechendes Gefüge dürfte die der Straße zugewandte Fassade zumindest teilweise erhalten sein. Im Sockel eingemauert ist der Rest eines Fenstergewändes mit der Datierung 1710, die wohl die Bauzeit des Hauses nennt. Als Erweiterung erhielt der Hof gegen 1900 einen gemauerten Stall mit konstruktivem Fachwerkobergeschoss. Das Anwesen ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen sowie orts- und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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