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Die sogenannte Alteburg geht zurück auf eine Wasserburg der Herren von Trimberg. Sie gelangte 1364 an die Schenken von Schweinsberg und wurde 1382 zerstört. Ab 1407 diente das wiedererrichtete Gebäude als hessisches Amtshaus, in dem unter anderem 1415 und 1435 Eckhard beziehungsweise Hermann Riedesel saßen, denen Teile der Stadt und des Gerichts Schotten vom Landgrafen verpfändet waren. Landgraf Philipp (1509–67) belehnte schließlich seinen Kanzler Thielmann von Günderrode mit der Altenburg. Aus dieser Zeit, dendrochronologisch bestimmt auf 1515, stammt das (heute wieder) auf kleiner Insel gelegene repräsentative Wohnhaus, "von Holz in alterthümlichem Styl erbaut" (A. Decker 1835). Es hat zwei Geschosse, von denen das untere noch als hohe "Ständerkonstruktion" errichtet ist, die freilich wie das obere Stockwerk durch lange konvexe Streben in regelmäßiger Anordnung ausgesteift wird. Das Fachwerk, sonst in der Art des Schottener wie des Alsfelder Rathauses und des Neuen Schlosses in Gießen, ist nicht zuletzt wegen dieser nur hier noch verwendeten hohen Erdgeschosskonstruktion von besonderer baugeschichtlicher Bedeutung. Den in der Traufseite gelegenen Eingang rahmt eine jüngere Ädikula mit Dreiecksgiebel. Lage, Gefüge und Kubatur mit steilem Satteldach charakterisieren das Haus, das bis nach dem Zweiten Weltkrieg Günderrodescher Besitz geblieben ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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