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Winkelförmige Hofanlage, deren Wohnhaus mit der Rückseite zur Straße steht und zum Hof hin die Inschrift "H K 1650" zeigt. Wesentliche Teile des Gefüges im Obergeschoss, das durch einfache Dreiviertelstreben stabilisiert wird, und auch das Quergebälk mit seinen Rundstabprofilen dürften aus dieser Zeit stammen. Das Erdgeschoss ist gegen 1800 und später erneuert worden. Die anschließenden Wirtschaftsgebäude wurden ab 1919 errichtet. Das am westlichen Ende des alten Dorfs gelegene Anwesen, das gleichzeitig eine der ältesten erhaltenen Bausubstanzen Landenhausens aufweist, ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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