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Erhalten blieb der dreizonige Kern eines giebelständigen Einhofs aus der Zeit um 1800. Das Gefüge weist über der noch betonten Geschosstrennung in den beiden äußeren Zonen halbe Mann-Verstrebungen ohne Halsriegel auf. Im Erdgeschoss ist die Fachwerkkonstruktion erneuert, zuletzt beim Ersatz des früheren Stalls in der linken Hauszone. Dort wurde die Obergeschosskonstruktion kopiert. Die zur Straße gerichtete Giebelseite ist verschindelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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