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Winkelförmig ausgebaute Hofanlage aus der Zeit um 1800 in der Ecke zwischen der Stockhäuser Straße und ihrer Verbindung zur Mittelstraße. Das Anwesen ist verschindelt und erhebt sich über einem sorgfältig aus Sandsteinquadern errichteten Sockel. Das Fachwerkgefüge dürfte repräsentativen, möglicherweise klassizistischen Ansprüchen genügen, eine Geschossvorkragung scheint noch zu bestehen. Der ursprüngliche Einhof hatte schon vor der Mitte des 19. Jahrhunderts einen seitlichen Stallanbau, mit dem bestehenden ist die Mistkaute teilweise überbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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