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Auf dem vorderen Teil des Grundstücks ist eine Streckhofanlage erhalten. Die zwei Zonen des Wohnhauses aus der Zeit um 1800 weisen zeittypische Mann-Verstrebungen an den Eck- und Bundständern auf, die drei Wirtschaftszonen ein einfacheres konstruktives Gefüge. Der Stall zwischen Wohnhaus und Tenne ist erneuert. Die Giebelseite des Wohnhauses ist wirkungsvoll bis hin zum Kirchhof, die des Wirtschaftsteils bedeutend im Verlauf des Schnepfenhains.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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