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Fünf Zonen breiter, traufständiger Einhof aus der Zeit um 1800 mit einer rhythmischen Gliederung der Fachwerkfassade durch klassische Mann-Figuren und mit einer Geschossauskragung, die durch eine Verzierung der Stockschwelle und abgerundete Füllhölzer betont ist. Der anspruchsvoll aus Sandsteinquadern gefügte Sockel weist runde Kellerlöcher und ein abschließendes Profil auf. Verändert wurden in jüngerer Zeit der Stubenbereich in einem konstruktiven Gefüge, die Haustür und leider das Erdgeschoss des Wirtschaftstrakts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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