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Große, "früher durch Mauer abgeschlossene" Hofanlage, deren Wohnhaus zu den sechs ältesten des Dorfs gehört. Es ist durch seine Größe und seine Stellung im Verlauf der Straße hervorgehoben, das Erdgeschoss ist massiv erneuert, Obergeschoss und Giebel bestehen noch aus einem Fachwerkgefüge, das in das 17. Jahrhundert verweist, teilweise aber verkleidet ist. Sichtbar sind an der östlichen Schmalseite kräftige Quergebälke mit Geschossauskragung, die Aussteifung der Eckständer durch lange Streben und des Bundständers durch ein Fußstrebendreieck. Das Gefüge ist einfach verriegelt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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