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Ein Dachziegel des Hauses war mit 1780 bezeichnet, dies könnte, nach der Kubatur des Gebäudes zu schließen, sein Entstehungsjahr sein: Unter der Verkleidung ist eine Geschossauskragung zu vermuten, die zur Straße gewandte Seite ist dreizonig gegliedert, das Dach weist Aufschieblinge auf. Das Haus hatte rechts seinen Wohnbereich und links, heute durch zwei große Schaufenster geöffnet, den Wirtschaftstrakt. In städtebaulich bedeutender Eckposition zwischen Angersbacher und Salzschlirfer Straße kommt dem Haus, dessen Gefüge zumindest im Obergeschoss relativ ungestört geblieben sein dürfte, eine Bedeutung vergleichbar mit Angersbacher Straße 2 zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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