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Traufständiger, von der Straße zurückgesetzter Streckhof. Das Wohnhaus, wahrscheinlich aus dem Jahr 1713, hat nur an den Eckständern einfach verriegelte Mann-Figuren mit geschweiften Kopfwinkelhölzern und einen Bauspruch an der Stockschwelle oberhalb abgerundeter Balkenköpfe und Füllhölzer. Die Inschrift ist wie die Erdgeschossfassade 1964 großenteils durch einen ungeschickt angefügten Laden verbaut. Der wenig niedrigere, dreizonige Wirtschaftstrakt, etwa gleichzeitig mit dem Wohnhaus entstanden, hat ähnliche Verstrebungen und ist bis auf einen jüngeren Stall und ein neues Tennentor wenig verändert. So ist insgesamt eine Hofanlage des 18. Jahrhunderts erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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