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1783 durch die ortsansässigen Zimmermeister Peter Fischer und Hermann Füg ("Fieg") errichtet, besticht das traufständige Anwesen durch seine fast symmetrische Fassadengliederung, die mit Mann-Figuren der klassischen Art bewerkstelligt wird. Als Zier erscheinen gedrehte Stäbe an den Eckständern sowie ein einfaches Profil und die Bauinschrift an der Stockschwelle. Rechts ist eine Tennenzone erhalten geblieben, der Stall dürfte im Sockel unter dem Wohnhaus eingerichtet gewesen sein. Das Anwesen war der Hof eines relativ wohlhabenden Handwerkers, wohl eines Schreiners.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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