Mittelstraße 21
Mittelstraße 21
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Vogelsbergkreis
Wartenberg
Landenhausen
  • Mittelstraße 21
Ehem. Kochmühle
Flur: 1
Flurstück: 336/1

Breit gelagerter Fachwerkbau am west-lichen Rand des Dorfkerns, von der Straße stark zurückgesetzt. 1591 bezahlte "Hanß Koch der Moller" Zins von seiner hier erstmals genannten "Moln über dem Dorff Landenhausen gelegen". Das bestehende Gebäude wurde gegen 1780 durch die beiden Landenhäuser Zimmermänner Peter Fischer und Hermann Füg errichtet. Es entstand als beeindruckend großer Einhof zu fünf breiten Zonen, gegliedert durch Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln. Schmuck sind gedrehte Säulen an den Eckständern und die zeittypische Ausbildung des Quergebälks. Der ausgedehnte Stockschwellenbereich bot Platz für einen sehr langen Bauspruch, der nicht mehr vollständig lesbar ist; genannt werden der Bauherr Georg Glitsch mit seiner Frau Anna Maria und die Zimmermeister. Die Basis des Hauses bildet ein Sockel aus Sandsteinquadern mit profiliert eingefassten Kellerlöchern. Am linken Giebel sind Mühlgraben und Rad in Betrieb, seit 1973 jedoch nur noch zur Stromerzeugung. Die Kochmühle ist Kulturdenkmal aus bau- und ortsgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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