Im Dorf 12
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Vogelsbergkreis
Herbstein
Schlechtenwegen
  • Im Dorf 12
Flur: 2
Flurstück: 2

Am unteren Rand des Dorfs hat sich ein noch in der Mitte des 19. Jahrhunderts einzeln stehender großer Streckhof erhalten, der bedeutendes Fachwerk aus dem sehr frühen 18. und dem 19. Jahrhundert aufweist. Das vier Zonen breite Wohnhaus dürfte ursprünglich ein Wohn-Stall-Haus gewesen sein. Es ist im Erdgeschoss erneuert, bewahrt aber im Obergeschoss eine Konstruktion, die einfach verriegelt ist und durch Dreiviertelstreben ausgesteift wird. Unter der Stockschwelle sind Rudimente von Füllhölzern zu erkennen, die mit Taustabornamenten versehen sind, dies weist auf die einst repräsentative Ausgestaltung des Hauses hin, die noch am Nordgiebel mit kräftig ausgebildeten, geschnitzten Quergebälken und deutlichen Geschossvorsprüngen erhalten ist - freilich verbaut durch die Anfang des 19. Jahrhunderts durch den Wallenröder Obergesellen David Schmehl (Smehl) angefügte Scheune, die ein durch seine Regelmäßigkeit wirkungsvolles konstruktives Fachwerk aufweist. Schmehl dürfte auch die teilweise Erneuerung des Wohnhauses unternommen haben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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