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Ehemalige Mühle, unterhalb des Dorfs und nördlich der Altfell errichtet. Der zweizonig gezimmerte Bau ist an der Süd- und der Westseite mit Schindeln verkleidet und hat sein Fachwerk bis auf einen massiv ersetzten Teil des Erdgeschosses bewahrt. Das Baujahr nennt die Inschrift an der Stockschwelle der der Straße zugewandten Giebelseite: "SIRACH [11] AM8DV SOLT NICHT VRTHEILEN EHEDV DIE SACHE HÖREST VND LAS DIE LEVTHE ZVVOR AVSREDEN ANNO 1718". Das Gefüge ist einfach verriegelt und durch Mann-Figuren der älteren Version ausgesteift. Das Quergebälk ist gestalterisch nur wenig betont. Im nördlichen Giebeldreieck blieben zwei alte Fenster erhalten. Kleine Wirtschaftsanbauten aus Backstein über Sandsteinsockel, zum noch erkennbaren ehemaligen Mühlgraben hin, gehören zum Kulturdenkmal, das eine ortsgeschichtliche Bedeutung hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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