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Der traufständige Fachwerkbau erhebt sich in der Mitte des Dorfs am Bachübergang. Sein Gefüge ist verschindelt, die Anordnung der Fenster lässt auf eine Dreizonigkeit des Gefüges schließen, deutlich wird auch eine Geschossvorkragung. An einer Ecke des aus Basaltbruchstein und Sandstein gemauerten Sockels ist das Baujahr 1746 angegeben. Das alte Schulhaus ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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