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Kleiner traufständiger Hof des beginnenden 19. Jahrhunderts. Das Fachwerk des Obergeschosses hat am Bund- und den Eckständern Verstrebungen in der Mann-Form, wobei die Kopfwinkelhölzer bereits eingespart sind. Das Erdgeschoss ist erneuert. Stube, Ern, Stall- und Tennenzone sind deutlich ablesbar, ebenso der frühere Einlagerungsraum oberhalb des Stalls. Das Anwesen ist aus orts- und wirtschaftsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |