An der Kirche 7
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Vogelsbergkreis
Herbstein
Altenschlirf
  • An der Kirche 7
Alte Schule
Flur: 1
Flurstück: 1

An Stelle der baufälligen älteren Schule wurde gegenüber der Kirche 1837 ein neues Schulhaus errichtet, "die Fronte nach Süden über einen dazu gehörenden Garten (...), während ein schöner freier Platz mit Linden dasselbe von der Kirche trennt, zu dem eine Treppe mit 13 Sandsteinstufen von der Staatsstraße heraufführt." Die in ihren wesentlichen Aspekten bis heute erhaltene Ausgestaltung des exponierten Bereichs geht also in die Zeit dieses Schulneubaus zurück. Der große, verschindelte Fachwerkbau selbst wurde nach 1895 als Wohnhaus für die Lehrer genutzt. Die symmetrisch gegliederte Front mit ihren zwei Eingängen und acht Fensterachsen, hat, unterstützt durch den herausgehobenen Standort, eine große städtebauliche Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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