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Verschindelter Fachwerkbau mit dem repräsentativen Anspruch einer Villa, errichtet 1900 oberhalb der Hauptstraße. Der über einem Sockel aus Basalt, Sand- und Backstein sich erhebende zweigeschossige Baukörper ist an sich kubisch und trägt ein Walmdach. An der Südostecke haben Front und Seite jedoch repräsentative Risalitausbildungen, die Krüppelwalmdächer tragen. Die im Hauptrisalit breiten, sonst meist zu Zweiergruppen zusammengefassten Fenster schließen segmentbogig ab. Von der Grundstückseinfassung blieb ein Torpfeiler erhalten. Das stattliche Pfarrhaus ist Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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