Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Vielleicht an Stelle eines mittelalterlichen Badehauses wurde 1459 ein Hospital gestiftet, das 1841 aufgelöst und dessen Gebäude ab 1853/54 als Gericht genutzt wurde. Das Gericht existierte bis 1968, das Haus wurde in der Folgezeit zunächst als Schule, dann als Wohnhaus und Museum benutzt.
Großer zweigeschossiger, zumeist verschindelter Fachwerkbau über hohem Sockel, im Kern vielleicht 1734 errichtet, worauf das Steinwappen Fürstabt Adolphs von Dalberg mit Jahreszahl an der 1969 erneuerten Vortreppe hinweisen könnte. Der bestehende Bau aus an der Nordwand sichtbarem konstruktivem Fachwerk und mit profiliertem Traufgesims wurde wohl 1853/54 stark überformt. Im Süden schließt sich ein ebenfalls verschindelter Erweiterungsbau von 1906 an, der 1926 nach einem Brand wieder hergestellt wurde. Er hat neben dem Eingang einen aufwendig ornamentierten Eckständer und an der Rückseite einen kleinen Erker.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |