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Das große fünfzonige Anwesen wurde nach dem Brand von 1907 noch ganz in der Tradition der Vogelsberger Einhöfe errichtet. Das Fachwerk ist zweifach verriegelt und wird durch Geschossstreben ausgesteift, eine Geschossauskragung ist angedeutet und wird durch profilierte Füllhölzer betont. Der Stall ist wie die Brandmauer zwischen Wohn- und Wirtschaftstrakt aus Backstein errichtet, über der Tennenzufahrt lockern zwei Andreaskreuze das Bild des Fachwerkgefüges auf und der Hof wird links durch einen kleinen Stallanbau abgeschlossen. Die Rückseite des Anwesens erhebt sich über einer hohen, dem Verlauf der Stadtmauer folgenden Futtermauer und gewinnt dadurch einen besonderen städtebaulichen Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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