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Traufständiger Fachwerkeinhof des frühen oder mittleren 18. Jahrhunderts in städtebaulich wichtiger Position in der Neustadt vor der Zufahrt zum früheren Neutor. Der Wohntrakt mit relativ hohem Erdgeschoss weist zwei Zonen auf, denen rechts Stall und Tenne folgen. Stall- und unterer Scheunenbereich sind freilich massiv ersetzt. Wesentliche Teile des guten Fachwerkgefüges, einfach verriegelt und mit Mann-Figuren der älteren Variante ausgesteift, blieben jedoch erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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