Manggasse 2
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Vogelsbergkreis
Herbstein
  • Manggasse 2
Ehem. städt. Backhaus
Flur: 9
Flurstück: 106

Ein erster Hinweis auf die Existenz eines städtischen Backhauses, wohl am Marktplatz, existiert aus dem Jahr 1685. Es wurde um 1840 abgebrochen, und in der Manggasse entstand ein Neubau. Erhalten ist er als eingeschossiges, gemauertes Gebäude, das den Brand von 1907 überstanden hat und bis in die 1950er Jahre in seiner ursprünglichen Funktion genutzt wurde. Das Backhaus wurde – mit der Rückseite unmittelbar an der Stadtmauer – aus rötlicher bis violetter Tephrit-Schlacke erbaut, weist flache Giebel (an der Rückseite mit Halbkreisfenster) und sorgfältig bearbeitete Eckquaderungen auf.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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