Marktplatz 1
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Vogelsbergkreis
Herbstein
  • Marktplatz 1
Ehem. Darmstädter Hof
Flur: 9
Flurstück: 55/5

Das Haus, ein breit gelagerter, zweigeschossiger, verschindelter Fachwerkbau im Kern aus dem Jahr 1812, ist über älteren, zweigeschossig in den basaltischen Untergrund gearbeiteten, teilweise gewölbten Kellern errichtet. Die repräsentative Lage zog einen begüterten Bauherrn an, der hier ein großes Haus mit klassizistischem Anspruch errichten konnte. Die ausladende, dem Platz zugewandte Traufseite zeigt eine in etwa symmetrische Gliederung zu neun Achsen, in der Mitte ist eine breite Freitreppe aus Sandstein vorgelagert. Durch den wohl später aus der Mittelachse verschobenen Eingang und das ebenfalls nicht mittig eingebaute Zwerchhaus ist die Wirkung reduziert. Von 1830 bis 1922 war das Lokal "Darmstädter Hof", später "zum Deutschen Haus" untergebracht; zu den Hausbesitzern zählten der Leinenfabrikant Schad, der den Durchbruch vom Marktplatz zur heutigen Hessenstraße schaffen ließ, und der Bürgermeister Mathes Vitus Kübel, aus dessen Zeit ein steinerner Torpfosten mit seinen Initialen und der Datierung 1840 erhalten ist. Ein möglicher Zusammenhang der Keller mit dem ehemaligen städtischen Brauhaus am Marktplatz, abgebrochen 1837, aber auch mit der im Dreißigjährigen Krieg abgegangenen Burg wurde vermutet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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