Marktplatz 3
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Vogelsbergkreis
Herbstein
  • Marktplatz 3
Ehem. Amtshaus
Flur: 9
Flurstück: 57

Der Marktplatz schließt nach Westen mit dem traufständigen ehemaligen Amtshaus ab, das ihn gleichzeitig vom Kirchplatz trennt. Es handelt sich um einen verschieferten zweigeschossigen Bau über hohem Sockel. Im Keller weisen nach Hermann Narz Datierungen auf Bauzeiten im 16. und 17. Jahrhundert hin (1567 und 1678). Der bestehende Aufbau erfolgte aber im Wesentlichen erst im 19. Jahrhundert. Ab 1803 gehörte das "Amtshauß mit Beigehörigungen zu Herbstein" in den Aufsichtsbereich des damals fuldischen Architekten Gustav Vorherr. 1812 wurde aus dem Amtshaus ein Gasthaus und in der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde es zur Apotheke umgewidmet, als die es heute noch besteht. Es zeigt eine regelmäßige symmetrische Fassadengliederung zu sieben Achsen, über den drei mittleren ist das Dach durch ein Zwerchhaus mit fein gegliedertem Rundfenster im Giebeldreieck ausgebaut. Rückwärts schließt ein Erweiterungsbau mit Krüppelwalmdach an. Das ehemalige Amtshaus ist von besonderer stadtgeschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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