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Auf dem bis 1854 als Friedhof dienenden Areal unmittelbar außerhalb der Stadtmauer wurde 1909/10 ein Schwesternhaus errichtet. Es handelt sich um ein ansonsten sachliches, zweigeschossiges und verschindeltes Fachwerkhaus, das aber durch einen risalitartigen, polygonalen, mit geschweifter Haube abschließenden Vorbau an der Traufseite hervorgehoben wird. Durch diesen Vorbau war im Erdgeschoss ein Betzimmer hervorgehoben. Der Plan für das Anwesen, zu dem ein Kindergarten (Am Hain 9) und eine ansprechend gestaltete Gartenanlage gehörten, stammte von Regierungsbauführer Zang. Die Funktion des Schwesternhauses war die eines Krankenhauses, bis es 1960 aufgelöst wurde. Das ehemalige Schwesternhaus ist Kulturdenkmal aus sozial-, bau- und ortsgeschichtlichen sowie städtebau-lichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |