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In einem Garten auf abfallendem Gelände nördlich vor der Stadtmauer blieb ein kleines Gartenhaus des klassizistischen Typus mit Zeltdach und abschließendem Knauf erhalten. Es ist ein mit Platten verkleideter Fachwerkbau und dürfte aus der Zeit der Wende zum 20. Jahrhundert stammen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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