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Das kleine zweigeschossige Fachwerkhaus bildet den Kopfbau der Häuserreihe zwischen Neustadt und Gässchen und ist daher von hoher städtebaulicher Relevanz. Er zeigt ein einfaches, aber gediegenes Fachwerk des frühen bis mittleren 18. Jahrhunderts, das an der exponierten Giebelseite mit Mann-Figuren ohne Halsriegel und an der ebenfalls einfach verriegelten Traufseite mit konvexen Geschossstreben ausgestattet ist. Erdgeschoss und Dach sind angepasst erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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