Im Hof 1
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Vogelsbergkreis
Herbstein
  • Im Hof 1
Bildstock
Flur: 10
Flurstück: 80

Auf dem Grundstück steht zur Straße Am Heckenzaun hin ein Bildstock. Über flachem Sockel erhebt sich ein gegliederter vierseitiger Pfeiler, darüber als Basis für den Aufsatz ein kapitellartiger Stein mit Voluten und Blütenrelief. Ältester Teil ist der Aufsatz, der giebelförmig abschließt. Auf der Vorderseite zeigt er in feiner Rahmung ein Kruzifix. Die glatte Rückseite ist gefüllt mit der Stiftungsinschrift: DER WOHL EHRENHAFTE / CONRATH SCHVCHWERTH / BURGER IN HERBSTSTEIN (!) / HAT DIESEN BILDSTOCK / ZV EHREN GOTTES / LASEN AVFRICHTEN / ANNO 1693. Damit ist der "in der Nähe seines ursprünglichen Standortes" platzierte Bildstock der älteste erhaltene in Herbstein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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