Friedhof, Gefallenendenkmal
Friedhof, Gefallenendenkmal, Detail
Wälschenstraße 1, Friedhof, Pfarrergräber
Friedhof, Friedhofshalle
Friedhof, Grabmale
Friedhof, Grabmal
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Vogelsbergkreis
Herbstein
  • Wälschenstraße 1
Friedhof
Flur: 8
Flurstück: 4

Der Friedhof am Nordrand der Stadt wurde 1852 unter Stadtpfarrer J. Lutz und Bürgermeister J.A. Kübel eingerichtet. Darauf weisen die Inschriften auf den Pfeilern des Hauptportals hin. Wohl aus der Entstehungszeit blieb im Wesentlichen auch die einfassende Tro-ckenmauer erhalten. Der unregelmäßig rechteckige Friedhof ist nach klassizistischer Manier in vier Felder geteilt. Im Zentrum stand ursprünglich das große Friedhofskreuz aus Gusseisen, im Sandsteinsockel datiert 1854. Um den Blick vom Friedhofseingang auf das 1932 fertiggestellte Gefallenendenkmal frei zu machen, wurde das Kreuz versetzt. Das recht aufwendige Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs zeigt auf breitem Podest eine monumentale Piet in ganz traditioneller Haltung, aber kantiger Ausbildung der Details. Seitlich an das Podest gerückte Pfeiler enthalten Inschriften. Die Piet wird von einer exedraartigen Basaltmauer hinterfangen, in die wie Zinnen weitere Schriftblöcke eingesetzt sind (seit 1956 erweitert). Zu beiden Seiten des Denkmals schließen sich flache Postamente an, auf denen links ein sterbender Soldat und rechts ein kniendes Kind auf das zentrale Vesperbild bezogen sind. Die erhabenen Inschriften an den Postamenten lauten "Des Vaters Tod / der Mutter Not". Das Denkmal ist bezeichnet H.K. (möglicherweise Hermann Kramer, Fulda) und wesentlich aus Kunststein hergestellt. Eine der Entstehungszeit (erst 1932) gemäße Expressivität – insbesondere des architektonischen Grundgerüsts – wird ergänzt durch volkstümliche Frömmigkeit, die sich weniger in der Piet als vielmehr im Bild des sie anbetenden Mädchens ausdrückt. Gleichsam aus der Entstehungszeit heraus zukunftweisend ist der Ausdruck des relativ groß dimensionierten Soldaten. Am Aufbau war außer Herbsteiner Betrieben (Wiegand, Körber) die Firma Joseph Landmann aus Mainz beteiligt.Auf dem Friedhof blieben einige Grabsteine des Historismus beziehungsweise des Jugendstils erhalten: – An der Kreuzung der Hauptwege drei gleichartige Pfarrergräber mit gotisierenden Kreuzen auf hohen Sockeln; das älteste für Joseph Lutz, gestorben 1884, wurde von A. Kramer aus Fulda hergestellt. – Familiengrab Kübel, schlanker, sechsseitiger, sich nach oben gestuft verjüngender Sandsteinpfeiler mit Blendmaßwerk, Säulchen und feinen Fialen, an der Vorderseite des Sockels die Figur eines Engels unter einem Weihwasserbecken.– Familiengrab Ruhl, doppelte Ädikula mit bekrönendem Kreuz, um dessen Arme ein Kranz aus Rosen gelegt ist. Erhalten blieben hier auch die durch Ketten verbundenen Pfeiler der Grabeinfassung. An der Friedhofshalle aufgestellt vier Grabzeichen: – Das erste als ein kleines Maßwerkfens-ter auf Sockel, bezeichnet J. Cathariner, Fulda. Das zweite bekrönt ein reicher architektonischer Aufbau in Formen der Gotik, Anfang 20. Jahrhundert. – Das dritte für den Bürgermeister E. Schneider zeigt ein schlichtes Kreuz aus schwarzem Granit, 1915.– Das vierte für den Bürgermeister J.A. Kübel hat zwei mit Fächerbogen schließende Inschriftflächen und wird durch einen kleinen Ädikulaaufbau zwischen Akanthusakroterien bekrönt. Appliziert sind hier zwei kleine Engel aus Biskuitporzellan. Die moderne Friedhofshalle entstand 1975 als sachlicher, verputzter Rechteckbau. Ihr Dach schwingt sich nach Osten zu einem steilen, turmartigen Giebel auf. Dessen vertikale Achse bildet ein ihn überragendes Kreuz; die Giebelfläche ist als abstraktes, ebenfalls die Senkrechte betonendes Glasmosaik geöffnet. Dieser Architektur kommt im Zusammenhang mit der historischen Stadtkrone Herbsteins eine bedeutende städtebauliche Funktion zu. Die genannten Elemente des Friedhofs sind aus orts- und sepulkralgeschicht-lichen und teilweise auch aus künstlerischen Gründen zu schützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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