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Für seine Entstehungszeit konservativ und daher sehr schlicht ausgeführter zweigeschossiger und schindelverkleideter Bau unter Satteldach. Er wurde 1895 als Schule erbaut. Auf die Nutzung deutet insbesondere noch die Größe der – freilich sparsam eingesetzten – Fenster hin: Der ehemalige Schulsaal öffnet sich von der Straße abgewandt nach Osten. Wegen seiner früheren Nutzung, die bis 1972 erfolgte, ist das Gebäude aus ortsgeschichtlichen, wegen seiner Lage an der Hauptstraße auch aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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