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Das massive Stallgebäude mit Fachwerkobergeschoss entstand im Kern gegen 1860. Das Stallgeschoss wurde später erneuert. Das Obergeschoss beherbergt einen seit der Erbauung des Volkshauses nicht mehr genutzten, vorher aber für das Dorfleben bedeutenden Saal, der sich nach außen durch einen regelmäßigen Fachwerkraster mit Geschossstreben und zweifacher Verriegelung zeigt, geöffnet durch eine Reihe von fünf hohen Fenstern, getrennt jeweils durch zwei Wandständer. Neben den Fenstern befindet sich der ehemalige Saaleingang, die dort hin führende Freitreppe fehlt. Der Bau ist wegen der Exposition des Gefüges zur Hauptstraße hin und wegen des Erinnerungswertes Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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