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Sachlicher eingeschossiger Putzbau des frühen 20. Jahrhunderts mit breitem Giebel aus konstruktivem, aber durchaus wirkungsvollem Fachwerk, das oberhalb des ‚Kehlbalkens‘ ein Rautenmuster aufweist. Der Rechteckbau beherbergte ursprünglich zwei Backöfen; der linke ist noch nutzbar, während der Raum des rechten um 1960 zur Gefrieranlage umgenutzt wurde, die ebenfalls noch in Betrieb ist. Kulturdenkmal wegen seiner Bedeutung im Wirtschaftsleben des Dorfs, aber auch wegen der hier spezifischen Ausbildung des Bautyps.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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