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Kleinbäuerlicher Streckhof im Kern aus dem späten 18. Jahrhundert, gegen Ende des 19. Jahrhunderts nach links um eine Wirtschaftszone erweitert. Der Wohnteil mit seitlichem Ern ist besonders im Obergeschoss aus der Entstehungszeit erhalten: Zonengliedernde und verstrebende Mann-Figuren weisen Halsriegel auf, kommen aber ohne Kopfwinkelhölzer aus. Dem gegenüber der Einmündung des Steigerwegs stehenden Haus kommt eine geschichtliche und städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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