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1894 wurde in Stockhausen ein zweites Schulhaus erforderlich. Es entstand seitlich vor der Kirche über einem Sandsteinsockel als solider zweigeschossiger Backsteinbau mit rückseitigem Risalit. Formsteine rahmen die segmentbogigen Öffnungen, die exponierten Fassaden nach Süden zum Dorf hin und nach Westen zum Kirchenvorplatz sind durch farbige Steine und Gliederungen (Gesimsstreifen, Lisenen, Kassetten unterhalb der Fenster) repräsentativ ausgebildet. Kulturdenkmal aus bau- und ortsgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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