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Vierzoniger Stall- und Scheunenbau, nach der ausführlichen Inschrift in der Stockschwelle oberhalb der aus Sandsteinquadern gefügten Stallfront am 3. Juni 1856 durch den Zimmermeister Rausch für Johannes Nies und seine Ehefrau aufgerichtet. Das Obergeschoss des Gebäudes, an dem im Wesentlichen nur Türen und Fenster verändert sind, zeigt ein regelmäßiges konstruktives Fachwerkgefüge. Der Bau ist als gutes und kaum gestörtes Beispiel eines Ökonomiegebäudes aus einer bedeutenden Entwicklungsphase der Landwirtschaft und in sensibler städtebaulicher Position Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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