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Große giebelständige Streckhofanlage. Das zur Straße gerichtete Wohnhaus ist laut Stockschwelleninschrift (zitiert werden aus Psalm 84 die Verse 12 und 13) 1715 errichtet worden. Aus dieser Zeit ist die Kubatur des Hauses mit Auskragung des Obergeschosses erhalten, ebenso die Mann-Verstrebungen der Eck- und Bundständer mit kurzen Halsriegeln. Außer einem Kreuz in einem Brüstungsgefach der Giebelseite kennzeichnet noch rudimentär ein leichtes Vorspringen der Brustriegelkette und des darüber befindlichen Wandteils das Fachwerk. An den Eckständern sind kurze gedrehte Stäbe mit Spiralen zu sehen. Das Gefüge des Wohnhauses ist um die Mitte des 19. Jahrhunderts zusammen mit dem Neubau der Wirtschaftszonen in konstruktiver Manier vorsichtig repariert und die Stallzone später zum Wohnen umgebaut worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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