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Von der Straße deutlich zurückgesetzt, besteht der kleine dreizonige Fachwerkeinhof aus Ern- und Stubenzone, der sich rechts die Tenne anschließt. Die beiden Fachwerkgeschosse sind durch Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln verstrebt und gegliedert. Die Stockschwelleninschrift nennt Christoffel Bütner als Zimmermeister, das in römischen Ziffern unklar wiedergegebene Baujahr (MDCCIXIIII) dürfte 1764 bedeuten. Das äußerlich gut erhaltene Anwesen (außer Haustür und Fenstern ist nur der Bereich über der Tenne geringfügig verändert), das wohl ehemals seinen Stall im Sockel hatte, ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen, orts- und sozialgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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