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"Bauen ist mir zugefallen, durch des Hauses Schwächlichkeit, darum muß es mir gefallen, zu bestellen Zimmerleut", lautet der (hier korrigierte) Stockschwellenspruch des Fachwerkwohnhauses, das von einem großen Einhof übriggeblieben ist und von den ganz zu Beginn des 19. Jahrhunderts bestellten Zimmerleuten als repräsentabler Bau über einem Sandsteinquadersockel aufgerichtet wurde. Das Gefüge zeigt eine schöne Regelmäßigkeit mit sparsam verwendeten Geschossstreben und zweifacher Verriegelung in beiden Stockwerken. Die Linie der profilierten Füllhölzer, einzelne Zierstreben in Brüstungsgefachen und geschweift abschließende Bodenluken setzen kleine Akzente an dem markant an der ansteigenden Straße aufragenden Gebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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