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Kleiner Streckhof in exponierter Situation zwischen Hintergasse und Oberstraße. Der Wohnbereich ist zweizonig und weist ein einfach verriegeltes Fachwerk auf, Verstrebungen finden sich nur zu den Eckständern. Die Stockschwelle nennt Bauherrn und Zimmermeister (IOHAN HENRICH [K?]) und das Baujahr 1733. Einzelne Gefache lassen Reste von Kratzputzmustern erkennen. Links schließen sich Stall und Tenne an, hier ist das Fachwerk mit Geschossstreben stabilisiert und oberhalb der erneuerten Stallfassade mit dem Baudatum "Juli 1850" versehen. Der so seine Entwicklung verdeutlichende Hof ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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