Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die Grundrissform der bedeutenden dreiseitigen Hofanlage lässt sich schon vor der Mitte des 19. Jahrhunderts so nachweisen. Kern ist ein großer Einhof, von dem insbesondere das Wohnhaus, datiert 1778, erhalten ist. Es hat Verstrebungen in der klassischen Mann-Form, die auch bei den geringfügigen späteren Veränderungen wieder aufgenommen wurde. Bemerkenswert ist die Rhythmisierung insbesondere des Traufseitenaufrisses durch doppelte Stellung der Wandständer zwischen den zu Gruppen angeordneten Fenstern. Als Zier sind die Füllhölzer profiliert ausgebildet und die oberen Eckständer mit gedrehten Stäben und Spiralen versehen. In die Stockschwelle sind ein Segensspruch für Haus und Bewohner und das Aufschlagdatum eingeschnitten. Die Erweiterungen (über älteren Grundrissen) stammen wesentlich aus dem 20. Jahrhundert und sind in den Gesamteindruck eingebunden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |