Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der traufständige Streckhof besteht aus einem breiten Wohntrakt, dessen Fachwerk nur an den Eckständern durch lange Streben stabilisiert wird. Das Erdgeschoss ist erneuert, das Obergeschoss dürfte noch aus dem 17. Jahrhundert stammen, worauf außer der zurückhaltenden Art des Gefüges auch die Ausgestaltung der Stockschwelle mit einfachem Rundstab hinweist. Das Haus, ursprünglich ein Wohn-Stall-Haus, ist ab dem frühen 19. Jahrhundert um eine Tenne und kleine Ställe erweitert worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |