Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Aus einem giebelständigen Wohnhaus mit separat errichtetem, den Hofraum abschließendem Stall-Scheunen-Bau ist im ausgehenden 19. Jahrhundert durch einen Zwischenbau, der im Erdgeschoss einen aus Sandsteinquadern gefügten Stall enthält, ein großer Winkelhof geworden. Das Fachwerk, verstrebt mit Mann-Figuren, ist an der Scheune teilweise erhalten und dürfte auch unter der Schindelverkleidung des Wohnhauses bewahrt geblieben sein. Der im späten 18. Jahrhundert wurzelnden Hofanlage kommt außer ihrer geschichtlichen auch eine besondere städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |