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Oberhalb des großen Anwesens der ehemaligen Schlagmühle wurde 1904 ein Wasserwerk eingerichtet. Die waagerecht abschließende Front des Gebäudes ist aus liegenden Basaltsäulen in Polygonalmauerwerk aufgeführt und zeigt einen mittleren Risalit, in den das Portal eingesetzt ist. Sein Gewände ist aus Sandstein und verhältnismäßig anspruchsvoll mit Faszien profiliert. Darüber findet sich im Entlastungsbogen ein "Schlussstein" mit Angabe des Baujahrs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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